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eCH-Standards

eCH-Standards

Genehmigte Standards

Die Offizialisierung der Standards erfolgt durch die eCH Fachgruppe „Administration Gesundheitswesen“.

Folgende eCH-Standards sind aktuell gültig:

  • eCH-0234 Datenstandard Leistungsfälle Administration Gesundheitswesen V2.0.0
    Der Datenstandard Leistungsfälle Administration Gesundheitswesen eCH-0234 definiert die übergreifenden fachlichen Konzepte und Datentypen des SHIP Meldesystems. Dadurch können mittels weiteren Standards die administrativen Prozesse im schweizerischen Gesundheitswesen harmonisiert und weitgehend automatisiert werden.
  • eCH-0235 Meldungsstandard Leistungsfälle Administration Gesundheitswesen V2.0.0
    Der Meldungsstandard definiert den übergeordneten Meldungsrahmen des bidirektionalen Meldungssystems für die harmonisierte und standardisierte Abwicklung von administrativen Prozessen zwischen den Akteuren des schweizerischen Gesundheitswesens..
  • eCH-0236 Prozessstandard “Spital stationär” V2.0.0
    Der Prozessstandard «Spital stationär» eCH-0236 definiert die fachliche Prozesslogik und Meldungsinhalte, welche benötigt werden, um die administrativen Prozesse zwischen den Spitälern (stationär) und den Kostenträgern abzuwickeln. Darin enthalten sind folgende Teilprozesse:
    – 01 Administrativer Prozess eröffnen
    – 02 Leistungen planen und Kosten sichern
    – 03 Informationen zur Leistungserbringung austauschen
    – 04 Leistungen abrechnen
    – 05 Zahlungsfluss steuern
  • eCH-0237 Prozessstandard «Pflege»
    Der Prozessstandard «Pflege» eCH-0237 definiert die fachliche Prozesslogik und Meldungsinhalte, welche benötigt werden, um die administrativen Prozesse zwischen den Pflegeeinrichtungen (Spitex Organisationen und Pflegeheimen), den anordnenden Ärzten und den Kostenträgern abzuwickeln. Darin enthalten sind folgende Teilprozesse:
    – 01 Leistungsfall eröffnen
    – 02 Leistungsfall planen und Kosten sichern
    – 03 Leistungsinformationen austauschen
  • eCH-0253 Prozessstandard «Ambulant» V1.0.0
    Der Prozessstandard «ambulant» eCH-0253 definiert die fachliche Prozesslogik und die Meldungsinhalte für die harmonisierte und standardisierte Abwicklung von administrativen Prozessen im schweizerischen Gesundheitswesen.Darin enthalten sind folgende Teilprozesse:
    – 01 Administrativer Prozess eröffnen
    – 04 Leistungen Abrechnen
    – 05 Zahlungsfluss steuern

Die Standards werden ergänzt und regelmässig auf Ihre Aktualität überprüft. Weitere Standards für administrative Prozesse im schweizerischen Gesundheitswesen sind in Entwicklung.

DIGITALE ZUKUNFT: SHIP

SHIP besteht aus verbindlichen Standards

Meilensteine:

  1. Fachkonzept erstellt
  2. Proof of Concept abgeschlossen
  3. Fachkonzept bei eCH Fachgruppe eingegeben
  4. Fachkonzept für die öffentliche Konsultation durch den Expertenausschuss freigegeben
  5. Fachkonzept als eCH Standard abgenommen und freigegeben.
  6. Pilot neuer Standard gestartet
Wie entsteht ein Standard?

Die Betriebsorganisation SHIP und die Fachgruppe «Administrative Gesundheit» erarbeiten die Standards, welche für SHIP genutzt werden.

Oberstes Ziel dabei ist, mittels offenem Kommunikationsstandard die effiziente, fehlerfreie und weitgehend automatisierte Abwicklung des elektronischen Datenaustausches im Schweizerischen Gesundheitswesen zu gewährleisten.

Die Standardisierung folgt einem fixen Standardisierungsprozess. Nach der Erarbeitung eines Prozesses wird dieser sowohl auf formale als auch inhaltliche Aspekte durch die Standardisierungsorganisation resp. einem Expertenausschuss geprüft. Im Anschluss folgt die öffentliche Konsultation, welche als weiteres Element der Qualitätssicherung dient. Es ist jeder Partei offen eine Stellungnahme einzugeben. Die öffentliche Konsultation dauert mindestens acht Wochen.

Die erfolgten Rückmeldungen werden geprüft und in den künftigen Standard eingearbeitet. Eine Übernahme der Rückmeldung ist nicht vorgeschrieben, Ablehnungen müssen jedoch begründet werden. Der überarbeitete Standardisierungsantrag wird erneut der formalen und inhaltlichen Qualitätskontrolle unterzogen.

Im Anschluss folgt eine Genehmigung oder Ablehnung des Standardisierungsantrages. Genehmigte Anträge werden auf www.ech.ch publiziert.

Änderungen melden

Jede Partei hat bereits in der öffentlichen Konsultation die Möglichkeit Änderungswünsche einzubringen.

Bei genehmigten Standards gibt es die Möglichkeit einen RFC (Request for Change) – also ein Änderungsantrag – bei eCH einzureichen. Dieser kann direkt beim betroffenen Standard eingereicht werden.